Aktualisiert am 20. April 2018, 12:47 Uhr
Verdacht auf Korruption im BAMF: Eine Mitarbeiterin soll in Eigenregie positive Asylbescheide ausgestellt haben - obwohl die Voraussetzungen dafür fehlten. Nicht nur gegen sie wird in dem Fall ermittelt.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wird von einem mutmaßlichen Korruptionsskandal erschüttert. Wie die "Süddeutsche Zeitung" (SZ) berichtet, soll eine leitende Mitarbeiterin mehr als 2.000 Asylanträge positiv beschieden haben, ohne dass die Voraussetzungen dafür erfüllt gewesen seien. Zuvor war von 1.200 Fällen die Rede.
Es handle sich um die Leiterin der Außenstelle des Bamf in Bremen, schreibt die Zeitung. Die Frau sei mittlerweile suspendiert. Die SZ hatte für die Geschichte gemeinsam mit NDR und Radio Bremen recherchiert.
In den Fall sind offenbar drei Anwälte aus Niedersachsen involviert: Sie sollen der BAMF-Mitarbeiterin systematisch Asylbewerber zugeführt haben - auch aus anderen Bundesländern.
Ob die Mitarbeiterin oder die Anwälte mit ihrem Tun Geld verdient haben, ist aktuell unklar. Es soll allerdings Zuwendungen in Form von Restaurant-Einladungen gegeben haben.
Bundesregierung sieht Verdachtsmomente
Die Bundesregierung sieht bei den Ermittlungen gegen eine ehemalige Mitarbeiterin des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wegen unzulässiger Asylgewährung "sehr ernsthafte Verdachtsmomente".
Vor einer Bewertung müsse aber die Justiz ihre Arbeit machen, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Freitag in Berlin. Erst danach könne über mögliche politische Konsequenzen gesprochen werden.
Staatsanwaltschaft Bremen bestätigt Ermittlungen
Die Bremer Staatsanwaltschaft bestätigte auf SZ-Anfrage, dass gegen die BAMF-Mitarbeiterin, drei Rechtsanwälte und einen Dolmetscher ermittelt werde. Damit in Zusammenhang stünden Durchsuchungen mehrerer Objekte in Bremen und Niedersachsen.
Ermittelt werde wegen Verdachts auf Bestechlichkeit und bandenmäßige Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragsstellung: Die Außenstelle Bremen sie formal nicht für die Antragsteller zuständig gewesen, die Leiterin habe sich jedoch darüber hinweggesetzt und dennoch entschieden. (ank)
Quelle: https://web.de/magazine/politik/verdach … t-32926864
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