Als nächstes kommt das Wahlrecht für Asylanten. Auch das werden die still und heimlich absegnen
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/ … to,-40,392
Artikel 1
Änderung des Grundgesetzes
2.
Artikel 38 Absatz 2 Halbsatz 1 wird wie folgt gefasst:
„Wahlberechtigt sind deu
tsche Staatsangehörige, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, sowie Personen,
die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, wenn sie das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben und seit
mindestens fünf Jahren in
der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich
aufhalten
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