Netzfund

Wer's noch nicht gelesen hat - jetzt gibt es kein Zurück mehr! Stefan Aust und Mitautor werden als jene in die Geschichte eingehen, die es gewusst haben. Und auch noch aufgeschrieben.

Welt am Sonntag, 21.01.2018: Die Sondierung der Grenze

Auch eine große Koalition würde keine Kehrtwende in der Flüchtlingspolitik einleiten. Vertreter von Sicherheitsbehörden sind frustriert und rechnen mit einer weiteren Verschlechterung der Lage.

Eine Analyse von Stefan Aust und Helmar Büchel

Die Probleme, die mit der Grenzöffnung im Sommer und Herbst 2015 entstanden, haben die politische Landschaft der Bundesrepublik Deutschland ins Beben gebracht. Die Parteien reagieren in ihrer geschäftsführenden Mehrheit und darüber hinaus im schwarz-rot-grünen Lager mit mehr oder weniger humanitär verbrämter Vernebelungsstrategie. Bestes Beispiel dafür: der Abschnitt zu "Migration und Integration" im Sondierungspapier von SPD und Union. Der Text ist genauso unscharf wie die bisherige Migrationspolitik der Bundesregierung. Die deutsche Politik hat sich in einem Dilemma verfangen. Das Problem steht wie ein Elefant im politischen Raum und wird dennoch am liebsten verdrängt oder beschönigt. Aus Angst, dass der Elefant durch bloße Erwähnung weiterwächst.
Das Sondierungsergebnis zwischen Union und SPD ist bei näherem Hinsehen im Bereich Zuwanderung keine Kehrtwende in der verfahrenen Migrationspolitik.
Denn das Sondierungspapier nennt im Gegensatz zu den öffentlich gestreuten Interpretationen an keiner Stelle eine Obergrenze, sondern stellt lediglich "bezogen auf die durchschnittlichen Zuwanderungszahlen" und die "Erfahrungen der letzten 20 Jahre" ohne jede Verpflichtung und ohne jede Erläuterung die kühne Behauptung auf, dass die Zuwanderungszahlen "die Spanne von jährlich 180.000 bis 220.000 nicht übersteigen werden". Was passiert, falls doch, wird nicht erwähnt. Zudem bezieht sich das Papier ausdrücklich nur auf jenen Teil der Zuwanderung, den die möglichen GroKo-Partner für "unmittelbar steuerbar" erklären. Der angeblich nicht unmittelbar steuerbare Teil der Zuwanderung, er macht mit Asylbewerbern und Geduldeten gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention allerdings den Löwenanteil der Migration nach Deutschland aus, ist in dem Sondierungspapier ausdrücklich von Einschränkungen ausgenommen. Das wollte den CSU-Wählern nur offenbar niemand so richtig erklären. Weshalb es wegen der sprachlichen Unschärfen in der Folge bei Jusos und SPD-Linken zu jenen Missverständnissen kommen konnte, die dann von CSU-Funktionären gehässig als "Zwergenaufstand" beschrieben wurden. Ein eindrucksvoller Ausblick auf das Klima in einer möglichen Wiederholungs-GroKo. Und ein Beispiel dafür, wir Horst Seehofers Obergrenze, für die er monatelang wacker kämpfte, im Dschungel der Definitionen unterging.

Am Anfang des Migrationskapitels im Sondierungspapier steht ein Glaubensbekenntnis, wie es so nicht einmal im Entwurf für Jamaika zu lesen war: "Wir bekennen uns strikt zum Recht auf Asyl und zum Grundwertekatalog im Grundgesetz, zur Genfer Flüchtlingskonvention, zu den aus dem Recht der EU resultierenden Verpflichtung zur Bearbeitung jedes Asylantrags sowie zur UN-Kinderrechtskonvention." Im Klartext bedeutet der Verweis auf EU-Recht, dass alle GroKo-Partner das deutsche Recht, das eine Zurückweisung von Asylsuchenden, die aus sogenannten sicheren Drittstaaten einreisen, zwingend vorsieht, wie bisher nicht beachten wollen. In Artikel 16a des Grundgesetzes heißt es unmissverständlich:
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.
Keine schriftliche Anweisung Da Deutschland ausschließlich von solchen Staaten umgeben ist, kann sich nach deutschem Recht zwangsläufig kein Zuwanderer, der auf dem Landweg einreist, auf das Asylrecht berufen. Beachtet wird dieser Teil des Grundgesetzes von der dafür verantwortlichen Bundesregierung allerdings seit mehr als zwei Jahren nicht. Seit einer entsprechenden mündlichen Anweisung von Innenminister Thomas de Maiziere an die für den Grenzschutz zuständige Bundespolizei im September 2015. Schriftlich existiert diese Anweisung zur Nichtbeachtung bestehender Gesetze nicht. Verfassungsminister de Maizière hatte sich zuvor telefonisch bei der Kanzlerin rückversichert. Trotz entsprechender Warnungen auch der Juristen des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages hält dieser Zustand bis heute unverändert an.

Die Rechtmäßigkeit der Politik der offenen Grenzen wurde nie vor dem Verfassungsgericht geklärt. Allerdings fällte das Oberlandesgericht Koblenz am 14. Februar 2017 in einem Verfahren, bei dem es um einen angeblich minderjährigen unbegleiteten Flüchtling aus Gambia ging, ein denkwürdiges Urteil über die Bundesregierung. Zitat aus dem Urteil des 1. Senats (Aktenzeichen 13 UF 32/17): "Zwar hat sich der Betroffene durch seine unerlaubte Einreise in die Bundesrepublik nach §§ 95 Abs. 1 Nr. 3, 14 Abs. 1 Nr. 1, 2 AufenthG (Aufenthaltsgesetz, die Red.) strafbar gemacht. (...) Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt, und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt."

Das im aktuellen GroKo-Sondierungspapier zitierte EU-Recht sieht dagegen völlig anders aus als das deutsche, von der Regierung geflissentlich missachtete Gesetzeswerk: Es kennt zwar in der Theorie das in den sogenannten Dublin-Verträgen ebenfalls festgelegte Verbot der Asylzuwanderung aus sicheren Drittstaaten, verpflichtet aber einen Staat, in den ein Schutzsuchender illegal gelangt ist, dessen Asylantrag zunächst im eigenen Land zu prüfen und ihn erst danach in das EU-Land, in das er zuerst eingereist war, zurückzuschicken. Ein Verfahren, das in der EU-Praxis allerdings so gut wie immer scheitert - in Deutschland seit September 2015 schon an die 1,4 Millionen Mal. Aus der Ausnahme wurde die Regel. Ein Zustand, der von den Sicherheitsbehörden des Landes anhaltend kritisch beurteilt wird.

2017 kamen "nur" 187.000 Asylsuchende nach Deutschland. Eine Zahl, die Innenminister de Maizière am Dienstag stolz verkündete. Eine Zahl, die erstaunlich genau unterhalb der von der CSU seit Langem geforderten "Obergrenze" von 200.000 Migranten liegt. Eine Zahl, die jedoch der Einwohnerschaft einer Stadt wie Mainz entspricht. Jedes Jahr. Mit Einwohnern, die überwiegend muslimisch, jung und männlich sind, die die deutsche Sprache und Kultur nicht kennen und in der Mehrzahl über nur geringe Bildung oder berufliche Qualifikation verfügen.
Über 250.000 Migranten sind derzeit in Deutschland eigentlich ausreisepflichtig, weil ihre Asylanträge abgelehnt wurden. Die Mehrzahl von ihnen verfügt über eine "Duldung", die regelmäßig erneuert wird. Nach Abschluss der noch ausstehenden Asylentscheidungen aus der Zuwanderungswelle seit 2015 werden nach internen Prognosen der Bundespolizei in diesem Jahr voraussichtlich 250.000 weitere Ausreisepflichtige hinzukommen. "Das ist eine halbe Million abzuschiebende Ausländer bei derzeit exakt 398 Abschiebehaftplätzen in ganz Deutschland", klagt ein hoher Beamter der Bundespolizei, der nach zahlreichen Maulkorb-Anweisungen aus dem Bundesinnenministerium lieber anonym bleiben möchte, im Gespräch mit WELT AM SONNTAG. "Das macht doch den ganzen Irrsinn der derzeitigen Situation deutlich." In Berlin und Brandenburg gebe es aus politischen Gründen keinen einzigen Abschiebehaftplatz. "Dabei verlassen uns nur die wenigsten freiwillig", weiß der gelernte Grenzschützer aus seiner Praxis. Für das vergangene Jahr weist das Bundesinnenministerium trotz Erhöhungsversprechen der Kanzlerin gerade 26.000 Abschiebungen und 30.000 freiwillige Ausreisen aus. Weniger als im Jahr zuvor.
Auf Wunsch vor allem der CSU hat die Union immerhin den Satz in die Sondierungen geschrieben, dass man nicht mehr als 1000 Menschen pro Monat, also 12.000 im Jahr, den Familiennachzug gewähren wolle. Wie das angesichts einschlägiger, entgegenstehender völkerrechtlicher Verpflichtungen - etwa der UN-Kinderrechtskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention - auf Dauer umgesetzt werden soll, erläutert das Papier nicht. Auch dazu, dass das Bundesinnenministerium in internen Berechnungen von derzeit bereits 680.000 Zuwanderern in Deutschland ausgeht, die einen solchen Rechtsanspruch auf Familienzusammenführung besitzen, findet sich in dem Papier kein Wort. Dafür gibt es wolkige Phrasen im Überfluss. "Wir wollen die Fluchtursachen bekämpfen, nicht die Flüchtlinge", halten die GroKo-Aspiranten auf Seite 20 ihres Sondierungsberichts fest. Und sie wissen auch schon ganz genau, wie das funktioniert: durch mehr Engagement für Friedenssicherung, verstärkten Klimaschutz und restriktive Rüstungsexportpolitik und, nicht zu vergessen, natürlich durch Einrichtung einer Kommission im Bundestag.

"Die triste Realität sieht so aus, dass die Bundespolizei nur an der 817 Kilometer langen Grenze zu Österreich als einziger der insgesamt neun deutschen Landgrenzen regelmäßige Kontrollen durchführen darf. Dazu gibt es Überprüfungen an drei Autobahnübergängen und weitere stichprobenartige Kontrollen von mutmaßlichen Schleuserfahrzeugen an einzelnen weiteren, wechselnden Punkten in einem Bereich bis zu 30 Kilometer landeinwärts der deutschen Grenze. De facto ist diese Grenze trotz unserer Präsenz völlig offen", klagt der Polizeiführer. 500 bis 800 illegale Zuwanderer würden dort Tag für Tag dennoch von den Bundespolizisten aufgegriffen. 80 Prozent von ihnen behaupteten, keinerlei Pässe oder andere Identitätsnachweise bei sich zu haben. "Aber sobald sie das Zauberwort Asyl sagen, dürfen wir sie auf Weisung des Bundesinnenministers nicht zurückweisen, obwohl die deutschen Gesetze das verlangen", berichtet der Beamte frustriert.

Die Zuwanderer werden von der Bundespolizei mit den Personalien, die sie angeben, registriert, ihre Fingerabdrücke und Fotos werden genommen, danach werden sie in Erstaufnahmeeinrichtungen gebracht. Nur etwa 20 bis 30 jener 500 bis 800 täglich aufgegriffenen Migranten äußerten gegenüber den Bundespolizisten keinen Wunsch nach Asyl, zitiert der Beamte aus internen Statistiken. Vermutlich weil sie von ihren Schleusern nicht richtig instruiert worden seien. "Diese 20 bis 30 dürfen wir abweisen und nach Österreich zurückbringen", sagt der Beamte. "Danach ziehen die meisten von denen wahrscheinlich nach Westen weiter und kommen einfach über die Schweiz nach Deutschland, dort dürfen wir nicht kontrollieren", fügt der Polizeiführer resigniert hinzu.
Nach den internen Aufstellungen der Bundespolizei, die diese nicht an die Öffentlichkeit geben darf, "greifen wir bei unseren Kontrollen maximal 25 Prozent der illegalen Zuwanderer ab", rechnet der Beamte vor. "Wir bekommen an einem einzigen Tag mehr neue Zuwanderer nach Deutschland hinein, als wir im ganzen Monat aus Deutschland hinausbekommen", betont der Polizist, der jeden Tag die Lagemeldungen aus allen Bundespolizeidirektionen auf den Schreibtisch bekommt, "und diese Entwicklung wird auch nach dem jetzigen Sondierungsstand unverändert bleiben."
Frust bei den Sicherheitsbehörden In der Führung der Bundespolizei herrsche die übereinstimmende Erkenntnis, dass die im vorliegenden GroKo-Sondierungspapier und auch schon bei Jamaika anstelle von Zurückweisungen an der Grenze favorisierten Rückführungen aus den "Anker-Zentren" genannten Sammelstellen für Asylbewerber im Landesinneren in der Praxis nicht funktionieren werden. "Das ist schon rechnerisch, aber auch rechtlich völliger Schwachsinn", formuliert es der hohe Beamte drastisch, das wisse man sowohl im Innenministerium als auch bei den GroKo-Sondierern ganz genau. Die Bevölkerung werde schlicht für dumm verkauft.

Schon die offiziell derzeit etwa 15.000 Zuwanderer im Monat ließen sich nicht ohne Zwang in diesen vereinbarten zentralen Aufnahmestellen festhalten. Erst recht nicht, wenn sie aus jenen Ländern kämen, deren Bürger kaum Aussicht auf Asyl haben, wie aus Marokko oder Tunesien. "Sollen diese Zentren umzäunt werden? Werden sie neu gebaut? Wie lange soll das dauern? Was ist mit den bald 500.000 ausreisepflichtigen Altfällen? Sollen die auch in diese Zentren?", fragt der Beamte und schüttelt zornig den Kopf. "Wenn man die Leute nicht festhält, machen diese Zentren keinen Sinn. Um sie festzuhalten, brauchen Sie nach der Rechtslage ab dem zweiten Tag einen haftrichterlichen Beschluss. In jedem Einzelfall. Es ist völlig ausgeschlossen, dass das jemals umgesetzt werden kann." Nicht bei 15.000 Neuzugängen im Monat. Erst recht nicht bei 500.000 Altfällen. Ohne Zurückweisungen an der Grenze gehe es schlicht nicht: "Wer die Grenze aufgibt, kann die innere Sicherheit nicht gewährleisten, der gibt am Ende das Land auf."
Bei der möglichen GroKo 2.0 klingt das im Sondierungspapier etwas anders: "Wir treten ein für ein gemeinsames europäisches Asylsystem einschließlich eines fairen Verteilmechanismus für Schutzbedürftige." Und dieses beschriebene gemeinsame EU-Asylsystem ist gerade erst - von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt - einen wichtigen Schritt vorangekommen. Am 16. November hat das Europaparlament in Straßburg einer Reform der seit Jahren ignorierten Dublin-Regeln zur Migrantenverteilung zugestimmt - und die Schleusen noch weiter aufgemacht. Mit den Stimmen auch von deutschen EU-Abgeordneten aus CSU, CDU und SPD. Die sächsische EU-Parlamentarierin der Linken, Cornelia Ernst, hatte die Neuregelung im Bürgerrechtsausschuss mit ausgehandelt. Sie freut sich seither auf ihrer Homepage über "die ambitionierteste Parlamentsposition in der Asylpolitik, die je beschlossen wurde".
EU-Recht schafft neue Fakten Die Kernpunkte der Änderungen haben es gerade für Deutschland, das Hauptziel der Masseneinwanderung, in sich. Die Drittstaatenregelung wird gestrichen. Bei jedem Zuwanderer, der eine besondere Beziehung zu einem EU-Staat - zum Beispiel Deutschland - besitzt oder dort Angehörige hat, wird dieser Staat automatisch zuständig für den Asylantrag. Eine Überprüfung ist vorab nicht vorgesehen. Die bloße Behauptung des Asylbewerbers, zum Beispiel in Deutschland Angehörige zu haben, genügt als Beleg.

Künftig sollen zudem - um die schon vor Aufbruch aus dem Heimatland bestehenden oder auf der Anreise nach Europa entstandenen sozialen Beziehungen der Migranten nicht zu beeinträchtigen - Asylbewerber ihre Anträge in Gruppen von bis zu 30 Personen stellen dürfen. Falls Beziehungen in ein bestimmtes Land, zum Beispiel Deutschland bestehen, eben in Großgruppen dort. Jetzt muss noch der Europäische Rat diesem Beschluss des EU-Parlaments zustimmen, bevor er rechtskräftig wird. Das scheint auf gutem Weg zu sein, denn in dem Abschlusspapier der GroKo-Sondierer ist verdächtig oft die Rede von "EU-Recht, das zu beachten sei", ohne in Details zu gehen. Doch auch deutsche Politiker und Parteien werden sich auf Dauer nicht hinter hehren Absichten und komplizierten juristischen Konstruktionen verstecken können. Die Realitäten zu verleugnen kann auf Dauer nicht gut gehen. Nicht in Sondierungen, nicht in Koalitionsverhandlungen und schon gar nicht in der Regierungspraxis. Und in Wahlen erst recht nicht.

Quelle: https://www.welt.de/politik/deutschland … aeten.html

Теги: Sondierung, CDU, SPD